TV 2024 - Auslieferung ab 10.7.2024
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7/2024
Der Arbeitgeberverband wurde 1981, es war das Jahr, in dem der erste Tarifvertrag für die Angestellten in Ingenieur- und Architekturbüros abgeschlossen wurde, gegründet. Gemeinsam mit unseren Tarifpartner ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, wird der Vertrag seither regelmäßig gepflegt und fortgeschrieben. Er ist ein Arbeitgeberverband und vertritt seine Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Mehr...
Zu unseren Mitgliedern zählen alle Ingenieur-, Architektur-, Planungsbüros sämtlicher Fachrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union oder deren Gesellschaften. Zu den Ingenieurbüros gehören somit auch die Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik u.a. Ebenso können Firmen aus dem EDV-Bereich (Hard- und Software) die Mitgliedschaft erwerben. Mehr...
Seit Gründung des ASIA und Abschluss des ersten Tarifvertrages, damals noch mit DAG, ist der Tarifvertrag von mehr als 16.000 Büros angefordert worden. Es gibt nur diese eine tarifliche Regelung für den Berufsstand und somit ist sie zum Standard geworden. Stetige Anfragen von Arbeits- und Sozialgerichten, Arbeitsämtern und Handelskammern zeigen die große Nutzung und Akzeptanz. Richtungsweisend sind die Inhalte für den Berufsstand. Umfragen haben ergeben, daß bis zu 80% der Büros den Tarifvertrag des ASIA zur Grundlage der Anstellungsverträge gewählt haben.
Wir bieten den Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt nur diesen, keine weiteren Gehaltsregelungen auf tariflicher Grundlage. Zusätzlich bieten wir Muster-Arbeitsverträge für alle Mitarbeiter, ob technische oder kaufmännische Angestellte, Teilzeitkräfte, freie Mitarbeiter, Ehegatten oder Geschäftsführer. Zu unseren weiteren Serviceleistungen gehören Unterstützung bei Auskünften aus dem Bereich des Arbeitsrechts, Unterstützung bei Vertragsformulierungen und Vergütungsvereinbarungen, auch mit freien Mitarbeitern. Wir unterstützen unsere Mitglieder oder ihren Anwalt in einem Arbeitsgerichtsprozess und vieles mehr. Mehr...
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7/2024
Sind wir auf dem richtigen Weg? Ist es ein Irrweg?
Verlangen neue Techniken, erfordern Digitalisierungen
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12/2021
Ab 25. Juni 2017 können die Finanzbehörden sich ungehinderten Zugang zu Privatkonten verschaffen und Daten und Kontobewegungen erfassen. Der Kontoinhaber merkt und erfährt nichts davon.
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01/2018